- Gewerbesteuererklärung
- Voraussetzung für die Durchführung der Veranlagung zur ⇡ Gewerbesteuer.- Zur Abgabe einer G. sind verpflichtet (§ 25 GewStDV): (1) Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen, deren ⇡ Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum 24.500 Euro überstiegen hat; (2) Kapitalgesellschaften, soweit sie nicht von der Gewerbesteuer befreit sind; (3) Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; sonstige juristische Personen des Privatrechts und nicht rechtsfähige Vereine insoweit, als sie einen ⇡ wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (außer Land- und Forstwirtschaft) unterhalten, der bestimmte Grenzen überschreitet; (4) Unternehmen juristischer Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie als stehende Gewerbebetriebe anzusehen sind und eine gewisse Größe aufweisen; (5) Unternehmen, für die zum Schluss des vorausgegangenen Erhebungszeitraums vortragsfähige Fehlbeträge gesondert festgestellt worden sind; (6) Unternehmen, für die vom Finanzamt die Abgabe einer Steuererklärung bes. verlangt wird. Die Aufforderung liegt gewöhnlich in der Zusendung eines Erklärungsvordrucks.- Vgl. auch ⇡ Steuererklärung.
Lexikon der Economics. 2013.